Übersicht – Klasse C1E

Kraftfahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

Mindestalter: 18

Theoretische Mindestausbildung

Die Ausbildung in der Klasse C1 schließt die Ausbildung in der Klasse C1E ein.

Praktische Mindestausbildung

  • 3x Überland
  • 1x Autobahn
  • 1x Nacht
* Abweichung bei gemeinsamen Erwerb, Klassen C1 und C1E
N

Klasse C1E: zG Anhänger über 750 kg

N

Klasse C1E: zG der Fahrkombintation max. 12.000 kg

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